Wie wähle ich richtig? – „Listenwahl oder doch lieber kumulieren und panaschieren?“
Kommunalwahl in einer größeren Gemeindei: Das bedeutet große Stimmzettel und viele Möglichkeiten, die eigenen Stimmen zu verteilen. Wie viele Stimmen ein Wähler oder eine Wählerin hat, steht ganz oben auf dem Stimmzettel.
Je nach Größe der Gemeinde oder des Stadt können zwischen 6 und 60 Stimmen zu vergeben sein. Das hängt davon ab, wie viele Ratsangehörige eine Stadt oder eine Gemeinde hat. Das wiederum ist an die Einwohnerzahl gekoppelt. – Bei uns in der Gemeinde Grafschaft sind es 28 Ratsangehörige.
Oben auf dem Stimmzettel steht auch, für welches Gremium (GemRat/Ortsbeirat) bei der Kommunalwahl 2024 abgestimmt wird.
(Legende: Blaue Kreuze – automatische Vergabe; manuelle Eintragungen rote Kreuze oder Striche)
Eine Liste bei der Kommunalwahl wählen
Wem das Verteilen der Stimmen auf einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten zu kompliziert ist, der kann einfach oben beim Namen einer Partei oder Wählergruppe ein Kreuz machen. Das ist eine so genannte Listenstimme. Dann werden bei der Auszählung die Stimmen von oben nach unten auf die Kandidierenden verteilt.
Ein Beispiel: Ein Wähler kann 28 Stimmen vergeben. Er gibt nur eine Listenstimme ab. Die gewählte Partei hat, ohne Mehrfachbenennungen,12 Kandidierende auf ihrer Liste stehen. Jeder Kandidierende bekommt dann bei der Auszählung aber nur eine Stimme angerechnet. Die WählerIn verzichtet in diesem Fall auf die Vergabe der restlichen 16 Stimmen!
Kandidierende auf Stimmzettel streichen
Leer geht allerdings aus, wer von der Liste gestrichen wird. Auch das ist bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz erlaubt. Es dürfen auf dem eigenen Stimmzettel ein oder mehrere Bewerber gestrichen werden.
Kumulieren - so geht's
Mit dem Kumulieren haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, bis zu drei Stimmen an Personen auf dem Stimmzettel zu vergeben, die sie für besonders geeignet halten. Das gilt auch, wenn deren Name mehrfach auf der Liste des Wahlvorschlags steht. Mehr als drei Kreuze (Stimmen) pro Person sind aber nicht erlaubt, d.h. auch bei Mehrfachbenennung kann keiner mehr als drei Stimmen bekommen.
Mit dem Kumulieren können so Personen, die von den Parteien/Wählergruppen eher weiter unten platziert wurden, durch die Wählerschaft „nach oben“ geschoben und damit möglicherweise in den Gemeinderat gewählt werden, obwohl sie ursprünglich einen weniger aussichtsreichen Listenplatz hatten.
Panaschieren - bunt gemischte Stimmvergabe
Jetzt wird es noch ein bisschen wilder: Wer Personen aus verschiedenen Parteien oder Wählervereinigungen im Gemeinderat sehen will, der kann seine Stimmen auf diese verteilen. Das nennt man panaschieren – also mischen.
Beispiel: Es können 28 Stimmen vergeben werden. Davon verteilt Wählerin Erika Mustermann auf die Partei A 17 Stimmen. Die restlichen 11 Stimmen verteilt sie auf vier Personen der Wählergruppe C und drei Personen der Wählergruppe D. Damit wurde gleichzeitig kumuliert – angehäuft – und panaschiert – also gemischt.
Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen also bunt gemischt auf dem Wahlzettel verteilen
– so lange sie nicht mehr Stimmen vergeben, als ihnen zustehen. – Im Beispiel hat Frau Mustermann nicht aufgepasst und tatsächlich eine Stimme verschenkt. (Partei A: 17 Stimmen, WGC: 6 Stimmen und WGD: 4 Stimmen)
Wann ist der Stimmzettel ungültig?
Da das Wahlsystem ziemlich kompliziert ist, hat der Gesetzgeber mit besonderen Vorschriften dafür gesorgt, dass ein hoher Anteil an ungültigen Stimmen vermieden wird. Laut Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz gibt es nur zwei Fälle, in denen die Stimmabgabe nicht gezählt werden kann:
- Ein Wähler panaschiert und überschreitet dabei die Anzahl seiner Stimmen
- Es bleibt unklar, welche Kandidaten die Stimmen eines Wählers bekommen sollen – das ist dann der Fall, wenn mehrere Wahlvorschläge angekreuzt, aber keine Einzelstimmen vergeben werden.
Erstellt auf Basis eines Internetartikels SWR – https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kommunalwahl/kommunalwahl-rlp-kumulieren-panaschieren-beispiel-100.html